European Science & Scholarship Association e.V.

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Mitgliedschaft

Auszug aus der Satzung
 "Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede voll geschäftsfähige, natürliche Person oder jede juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.
Jedes Mitglied verpflichtet sich in jedem Kalenderjahr zu einer Bei­trags­zahlung. Die Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags bestimmt der Vorstand. Näheres regelt die Beitragsordnung."

Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt."

Unten finden Sie einen Antrag, den Sie ausdrucken können.  Unter diesem Link kann er auch heruntergeladen werden (Word).
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Antrag auf Mitgliedschaft als Person

Die ESSA dient der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede voll geschäftsfähige, natürliche Person oder jede juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Jedes Mitglied verpflichtet sich in jedem Kalenderjahr zu einer Bei­trags­zahlung. Die Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags bestimmt der Vorstand. Näheres regelt die Beitragsordnung.
 

Person: Name, Vorname
 

Anschrift (Institution, Abteilung, Straße, PLZ, Ort, Land)

 
Kontakt (email, Telefon, Fax)



Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers (im Original)
 

Die Mitgliedschaft wurde überprüft und bis aus Widerruf genehmigt / nicht genehmigt. Eine Nicht-Genehmigung muss nicht begründet werden.

Ort, Datum, Unterschrift des Präsidenten